Strafverteidiger: Christoph Grabitz
Vorwurf: Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck
Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, jugendpornographische Inhalte in eine Internet-Cloud hochgeladen zu haben. Auslöser der Ermittlungen gab eine Mitteilung der US-amerikanischen Organisation „National Center for Missing and Exploited Children“ (NCMEC). Bei dieser handelt es sich um eine halbstaatliche Organisation, die Hinweise auf strafrechtlich relevante Hinweise vom jeweiligen Provider an die zuständige Ermittlungsbehörde im In- und Ausland weiterleitet. Die vermeintliche Spur führte die Ermittlungspersonen letztlich über einige Umwege zu unserem Mandanten. Da diese jedoch lediglich auf Vermutungen aufbaute und die Nutzerdaten der Cloud unserem Mandanten nicht zuzuordnen waren, gelang es Rechtsanwalt Christoph Grabitz, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.