Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig, M.M.
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserem Mandanten wurde Betrug vorgeworfen. Er ist Polizeibeamter und soll für seine Elternzeit keinen entsprechenden Antrag eingereicht haben, um während seiner Freistellung sowohl Elterngeld als auch Dienstbezüge zu erhalten und sich somit rechtswidrig zu bereichern. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass der betrugsspezifische Tatbestand nicht vorlag. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.