13. Juli 2022 | Defensio-Fälle

Wenn Aussage gegen Aussage steht

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Christoph Grabitz  

Vorwurf: u.a. schwerer Sexueller Missbrauch eines Kindes 

Ergebnis: Drei Jahre und sechs Monate FS 

Wo: Amtsgericht Stadthagen  

 

Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, die damals 11 – 13-jährige Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin in einem Zeitraum von zwei Jahren mehrfach sexuell missbraucht und sogar vergewaltigt zu haben. Die mutmaßlichen Taten sollen zehn Jahre zurückgelegen haben. In einer intensiven Befragung der von dem Gericht geladenen Zeugen konnte Strafverteidiger Christoph Grabitz herausarbeiten, dass diese keine eigenen Wahrnehmungen gemacht hatten und daher lediglich Zeugen vom Hörensagen waren. Die Aussage der einzigen Belastungszeugin, der Anzeigeerstatterin selbst, wurde von dem Gericht als so glaubhaft bewertet, dass es sie als ausreichend erachtete zur Verurteilung unseres Mandanten.