14. Juli 2022 | Defensio-Fälle

Familienkrach

Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Bedrohung, Sachbeschädigung 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdachts 

 

Im Rahmen eines Familienstreits soll der Mandant seinen Vater bedroht und eine Tür beschädigt haben. In einem umfangreichen Schriftsatz konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht darlegen, dass bezüglich einer Bedrohung der Mandant nicht vorsätzlich handelte und bezüglich der möglichen Sachbeschädigung konnte dargelegt werden, dass nicht die notwendigen prozessualen Voraussetzungen für eine Strafverfolgung vorlagen und der Mandant in Notwehr handelte, da sein Fuß in der Tür eingeklemmt wurde. Das Verfahren wurde daraufhin mangels Tatverdacht eingestellt.