07. Juni 2022 | Defensio-Fälle

Wen interessiert die Strafverfolgung?

Strafverteidiger: Jonas Göttert  

Vorwurf: Körperverletzung und Sachbeschädigung  

Ergebnis: Einstellung mangels Vorliegen aller Prozessvoraussetzungen  

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel 

 

Dem Mandanten wurde Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Er soll gegen das Fahrrad eines Jugendlichen getreten und einem anderen ins Gesicht geschlagen haben. Die Sachbeschädigung setzt prozessual jedoch das Vorliegen eines Strafantrags oder das Bestehen eines besonderen öffentlichen Interesses voraus. Die Erziehungsberechtigten des einen Geschädigten haben keinen Strafantrag gestellt. Bei der Körperverletzung handelt es sich um ein Privatklagedelikt. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Göttert herausarbeiten, dass weder ein öffentliches Interesse an der Verfolgung der Körperverletzung noch ein besonderes öffentliches Interesse an der Verfolgung der Sachbeschädigung bestand. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren aufgrund fehlender Prozessvoraussetzungen nach §170 Abs.2 StPO ein.