03. August 2022 | Defensio-Fälle

War der Postbote schon da? 

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Unerlaubter Erwerb von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung nach § 170 II StPO 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Betäubungsmittel mit einer Postsendung erworben zu haben. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig herausarbeiten, dass die Frage an einen Chatpartner, ob die Post angekommen ist, nicht ausreicht, um einen Erwerb von Betäubungsmitteln annehmen zu können. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren daraufhin eingestellt.