2021 Juli / Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Dortmund
Der Mandantin wurde im Rahmen der gegen sie geführten Ermittlungen Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB vorgeworfen. Sie wurde mit dem Vorwurf konfrontiert, wahrheitswidrige Angaben im Rahmen der Antragstellung auf die begehrte Haushaltshilfe nach dem SGB V getätigt zu haben. Nach intensiver Aktenbearbeitung konnte Strafverteidiger Oliver Moro herausarbeiten, dass es an der tatbestandlichen Erfüllung einer Täuschungshandlung gegenüber der Krankenkasse fehlte.
Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken und argumentativ überzeugend klarstellen, dass die Angaben im Haushaltshilfeantrag wahrheitsgemäß erfolgten, seriöse ärztliche Bescheinigungen vorgelegt wurden sowie die erbrachte Haushaltshilfe ordnungsgemäß dokumentiert wurde.
Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.