10. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Voodoozauber?

Strafverteidigerin: Franziska Mayer  

Vorwurf: Geldwäsche  

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts  

Wo? Staatsanwaltschaft Bochum  

 

Der Mandantin wurde Geldwäsche vorgeworfen. Sie soll mehrere durch einen Betrug auf ihr Konto transferierte Geldbeträge an ein Konto im Ausland weitergeleitet haben, Verwendungszweck: Vooodoozauber. Durch eine gut begründete Schutzschrift konnte Strafverteidigerin Mayer herausarbeiten, dass schon ein Betrug als rechtswidrige Vortat nicht hinreichend konkret feststellbar ist. Die Rolle unserer Mandantin in dem Sachverhalt konnte nicht ermittelt werden, sodass der Tatbestand des § 261 StGB auch im Übrigen nicht nachweisbar war. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.