Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Betrug
Ergebnis: Einstellung
Staatsanwaltschaft Augsburg
Dem Mandanten wurde Betrug im Zusammenhang mit einem Kauf über die Internetplattform www.ebay-kleinanzeigen.de vorgeworfen. Im Rahmen der Rückabwicklung des Kaufvertrages soll der Mandant bewusst auf eine doppelte Rückzahlung des Kaufpreises hingewirkt haben. In einer gut begründeten Schutzschrift konnte die Staatsanwaltschaft davon überzeugt werden, dass der Mandant keine Kenntnis von eine Doppelzahlung hatte und es ihm daher jedenfalls an einem Täuschungsvorsatz fehlte. Ein strafrechtlich relevantes Verhalten lag damit nicht vor. Einstellung mangels Verdacht nach § 170 Abs. 2 StPO.