Strafverteidiger: Strafverteidiger Ippolito
Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Ergebnis: Verwarnung
Wo? Amtsgericht Köln
Die Staatsanwaltschaft Köln hat den Mandanten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung sowie versuchter Körperverletzung angeklagt. Trotz der herausfordernden Beweislage konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht davon überzeugen, den Mandanten nur unter Strafvorbehalt zu verwarnen und keine Geld- oder Freiheitsstrafe zu verhängen.