20. November 2024 | Defensio-Fälle

Verwarnung beim Vorwurf des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und des tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte

Strafverteidiger: Strafverteidiger Ippolito

Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Ergebnis: Verwarnung

Wo? Amtsgericht Köln

 

Die Staatsanwaltschaft Köln hat den Mandanten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Bedrohung sowie versuchter Körperverletzung angeklagt. Trotz der herausfordernden Beweislage konnte Strafverteidiger Ippolito das Gericht davon überzeugen, den Mandanten nur unter Strafvorbehalt zu verwarnen und keine Geld- oder Freiheitsstrafe zu verhängen.