02. Mai 2022 | Defensio-Fälle

Verständigung im Jugendstrafverfahren

Strafverteidigerin: Franziska Mayer, LL.M. 

Vorwurf: schwere räuberische Erpressung, schwerer Raub, Handeltreiben mit BtM mit Waffen, Urkundenfälschung u.a. 

Ergebnis: Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, zur Bewährung 

Wo? AG Lüneburg 

 

Primäres Verteidigungsziel in den vier verbundenen Verfahren mit teilweisen erheblichen Tatvorwürfen war für den bereits vorbelasteten heranwachsenden Mandanten der Erhalt der Freiheit. Zwar spielt bei dem jungen Mann eine Drogenabhängigkeit eine große Rolle bei der Begehung der jeweiligen Straftaten, jedoch bewegt sich der Mandant andererseits in stabilen sozialen Verhältnissen. Er beendet gerade seine Ausbildung, ist selbstständiger Kaufmann, eine gute Beziehung zu seinen Eltern und eine Freundin, mit der er eine Zukunft aufbauen möchte.  

Die Verteidigung konnte bereits am Anfang des Verfahrens eine Verständigung mit Staatsanwaltschaft und Gericht im Sinne des § 257c StPO erzielen. Durch ein umfassendes und glaubhaftes Geständnis und einer teilweisen Einstellung konnte die Freiheit des jungen Mannes erhalten werden unter der Auflage an der Teilnahme an einer Suchtberatung.