Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Exhibitionistische Handlungen
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Münster
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, in einem Ladengeschäft andere Personen exhibitionistisch belästigt zu haben. Mit einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass die Vorwürfe nicht mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachzuweisen waren. Selbst bei Wahrunterstellung der dem Mandanten vorgeworfenen Handlungen wäre der Straftatbestand zudem nicht erfüllt gewesen. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.