Datum: 12.01.2022
Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Der Mandantin wurde unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vorgeworfen. Die Anschuldigungen beruhten auf der Aussage eines Zeugen, der den Aufprall lediglich gehört haben will, und Streifspuren. In einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir darlegen, dass dem Zeugen als sog. „Knallzeuge“ kaum Beweiswert zukommt und die Streifspuren nicht mit den Spuren am Fahrzeug unserer Mandantin übereinstimmen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels Tatverdacht ein.