15. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Verhängnisvolle Bestellung?

Datum: 01.02.2022

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig  

Vorwurf: Erwerb von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts 

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg 

 

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Erwerbs von Betäubungsmitteln eingeleitet. Im Rahmen einer Postkontrolle stellte das Hauptzollamt Köln eine Sendung mit 6 Cannabissamen sicher, die an unseren Mandanten adressiert war.  

Abgesehen von der Anschrift und des Namens unseres Mandanten auf dem Paket selbst, gab es keine Beweismittel. Nach ständiger Rechtsprechung kann alleine der Name und die Anschrift eines Beschuldigten jedoch nicht schon ausreichend sein, einen hinreichenden Tatverdacht zu bejahen. Die Staatsanwaltschaft folgte unserem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein. 

Es erfolgt weder eine Eintragung im Bundeszentralregister noch im Führungszeugnis des Mandanten.