Datum: 01.02.2022
Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdachts
Staatsanwaltschaft Osnabrück
Unserem Mandanten wurde das Betreiben von Geldwäsche vorgeworfen. Er wurde von einem Bekannten gebeten, ca. 16.000 Euro abzuheben. Diesem freundschaftlichen Dienst kam er allein aus Gefälligkeit nach.
In einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Oliver Moro den mangelnden Vorsatz hinsichtlich der Herkunft des Geldes aus einer rechtswidrigen Katalogtat darlegen. Aufgrund der Professionalität des Täterkreises war auch von leichtfertigem Handeln des Mandanten abzusehen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.