Datum: 14.12.2021
Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Sexuelle Nötigung / Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Infolge einer Anzeigeerstattung wurde meinem Mandanten vorgeworfen, die zum damaligen Zeitpunkt 16/17-jährige Anzeigeerstatterin und einzige Zeugin vergewaltigt zu haben. In einer Schutzschrift wurde die Glaubhaftigkeit der Aussagen der Anzeigeerstatterin bezweifelt, da diese widersprüchlich waren und einer Überprüfung mittels Null-Hypothese nicht standhielt. Daraus folgte eine Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht.