22. Februar 2022 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Körperverletzungsvorwurf

Datum: 10.10.2021

Strafverteidiger:in: Christian Albrecht, Franziska Mayer 

Vorwurf: Einfache Körperverletzung 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Schwerin  

 

Der Mandantin wurde einfache Körperverletzung vorgeworfen. Sie wurde mit dem Vorwurf konfrontiert ihre Familienmitglieder im Rahmen einer familiären Auseinandersetzung an den Armen und Kopf verletzt zu haben. Der Tatbestand der einfachen Körperverletzung sieht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Mit einer gut begründeten Schutzschrift konnte Strafverteidiger Albrecht und Strafverteidigerin Mayer die Einstellung mangels Tatverdacht erwirken. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.