Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung
Wo: Schöffengericht Plön
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Hennig konnte bei einem Vergewaltigungsvorwurf einen Freispruch am Schöffengericht in Plön durchsetzen. Der Mandant hatte mit der Anzeigenerstatterin unstreitig einvernehmlichen Geschlechtsverkehr im Rahmen eines Dates, das über eine Dating-App zustande kam. Die Anzeigenerstatterin warf ihm jedoch vor, es sei im Anschluss zu Analverkehr gegen ihren Willen gekommen. Mittels aussagepsychologischer Analyse, Motivbeleuchtung (enttäuschte Liebe) und einem Fokus auf medizinisch belegbare Hinweise auf eine Persönlichkeitsstörung der Anzeigenerstatterin konnte Dr. Hennig als Experte für Sexualstrafrecht Gericht und schlussendlich sogar die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass keine Vergewaltigung vorgelegen hat. Der erforderliche entgegenstehende Wille war nicht erkennbar. Der Angeklagte wurde freigesprochen. Keine Eintragung im Führungszeugnis. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Hierbei handelte es sich um ein medial begleitetes Verfahren. Zum Presseartikel.