17. April 2023 | Defensio-Fälle

Vergeben und Vergessen

Strafverteidiger: Oliver Moro

Vorwurf: Bedrohung und Beleidigung

Ergebnis: Einstellung

Wo: Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck  

 

Unserem Mandanten wurde eine Beleidigung und eine Bedrohung nach § 241 II StGB vorgeworfen.

Nach einer verbalen Streitigkeit war die Lebensgefährtin unseres Mandanten, mit dem gemeinsamen Sohn zu ihrem Elternhaus „geflüchtet“, woraufhin sie von unserem Mandanten bedrohende und beleidigende Text- und Sprachnachrichten erhalten haben soll. Die Polizei sprach gegenüber unserem alkoholisierten Mandanten ein Kontakt- und Näherungsverbot aus, welche dieser allerdings ignorierte und später in Gewahrsam genommen wurde. In einer späteren Zeugenvernehmung sagte die Zeugin aus, dass sich unser Mandant bei ihr entschuldigt habe und sie nicht mehr an einer Strafverfolgung interessiert ist. Strafverteidiger Oliver Moro führte in einer ausführlichen Schutzschrift aus, weshalb das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht bestehe, und regte eine Verweisung auf den Privatklageweg an.  

Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts ein und verwies die Anzeigeerstatterin auf den Privatklageweg.