Datum: 15.02.2023
Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Beihilfe zur Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung (§§ 45, 47 JGG)
Wo? AG Bremervörde (Jugendrichter)
Die Staatsanwaltschaft Stade erhob Anklage gegen unsere Mandantin wegen Beihilfe zur Körperverletzung. Die Mandantin soll einen Schulkameraden zu einem Treffen bewegt haben. Am vereinbarten Treffpunkt seien ihr Freund und ein Bekannter aus einem Versteck aufgetaucht. Daraufhin schlug und trat ihr Freund auf den Schulkameraden ein. Dieses Geschehen soll die Mandantin mit ihrem Handy aufgenommen haben.
In der Hauptverhandlung konnte herausgearbeitet werden, dass die Mandantin den Schulkameraden nicht selbst zu dem Treffen bewegt hat. Es stellte sich heraus, dass ihr eifersüchtiger Freund ihr Handy an sich nahm und in ihrem Namen das Treffen vereinbart hat. Zudem hat der Bekannte das Geschehen gefilmt.
Im Ergebnis konnten Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens überzeugt werden.