2021 Mai / Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ergebnis: Absehen von der Verfolgung nach § 45 JGG
Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg
Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle wurde unser minderjähriger Mandant mit Marihuana erwischt. Ohne Belehrung belastete er sich selbst. Nach Akteneinsicht konnten wir im Rahmen einer Schutzschrift ein Beweisverwertungsverbot für Teile seiner Aussage geltend machen. Hins. des verbleibenden Besitzvorwurfs begründete Strafverteidiger Moro, dass die Voraussetzungen des ein Absehens von Verfolgung vorliegen. Die Staatsanwaltschaft folgte dem und stellte das Verfahren antragsgemäß ein.