Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine 14-jährige Nachbarin sexuell belästigt zu haben. Im Anschluss an einen Besuch bei ihren Eltern habe er sie wiederholt sexuell berührt. Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig konnte im Rahmen einer aussagepsychologischen Analyse herausarbeiten, dass die belastenden Aussagen nicht glaubhaft waren. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren mangels hinreichendem Tatverdacht ein.