03. März 2022 | Defensio-Fälle

Unsportliche Anschuldigungen nach Fitnesstraining

Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig 

Vorwurf: Vergewaltigung 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht 

Wo? Lübeck 

 

Dem Mandanten, einem Fitnesstrainer, wurde vorgeworfen, seine Trainingspartnerin und bekannte im Zuge einer Massage vergewaltigt zu haben. Dieser Verdacht beruhte im Wesentlichen aus der Aussage der Anzeigenerstatterin. In einem ausführlichen Antrag konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft und auch im Übrigen die Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht vorliegen. Denn selbst aus den Angaben der Zeugin hatte sich ergeben, dass diese keinen entgegenstehenden Willen geäußert hatte bzw. dass dies für den Mandanten im konkreten Fall nicht erkennbar gewesen ist. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.