Strafverteidiger: Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Vergewaltigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wo? Lübeck
Dem Mandanten, einem Fitnesstrainer, wurde vorgeworfen, seine Trainingspartnerin und bekannte im Zuge einer Massage vergewaltigt zu haben. Dieser Verdacht beruhte im Wesentlichen aus der Aussage der Anzeigenerstatterin. In einem ausführlichen Antrag konnte Strafverteidiger Dr. Hennig darlegen, dass die Aussage der Zeugin unglaubhaft und auch im Übrigen die Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht vorliegen. Denn selbst aus den Angaben der Zeugin hatte sich ergeben, dass diese keinen entgegenstehenden Willen geäußert hatte bzw. dass dies für den Mandanten im konkreten Fall nicht erkennbar gewesen ist. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.