Datum: 28.12.2021
Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Körperverletzung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Staatsanwaltschaft Lüneburg
Unserer Mandantin wurde Körperverletzung vorgeworfen. Sie wurde mit dem Vorwurf konfrontiert ihrem Lebenspartner in das Gesicht geschlagen zu haben. Zwischen unserer Mandantin und ihrem Lebenspartner kam es zu einem hitzigen Streitgespräch, was in weiterer Folge zur wechselseitigen, körperlichen Auseinandersetzung führte.
Strafverteidiger Christian Albrecht gelang es in einer gut begründeten Schutzschrift den mangelnden Tatverdacht der Mandantin herauszuarbeiten und auf die fehlende Verfolgungsvoraussetzung eines Strafantrags des Verletzten sowie auf das fehlende besondere öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung von Amts wegen hinzuweisen.
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO antragsgemäß ein. Unsere Mandantin war erleichtert darüber, dass ihr eine Anklage sowie eine öffentliche Gerichtsverhandlung erspart blieb.