Datum: 12.11.2021
Strafverteidiger: Jonas Göttert
Vorwurf: Sexuelle Nötigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Flensburg
Dem Mandanten wurde eine sexuelle Nötigung vorgeworfen. Er soll im Rahmen einer 2,5 – jährigen Beziehung seine Freundin zu sexuellen Handlungen genötigt haben. Die Freundin behauptet sie habe ausdrücklich „Nein“ zu den Handlungen gesagt. Sie sei nur so lange mit ihm zusammengeblieben, weil dieser eine Stütze in ihrem Leben darstellte.
Im Rahmen einer umfassenden Schutzschrift konnten wir die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass der Mandant gar nicht von dem fehlenden Willen der Freundin wissen konnte, da diese ihre Gedanken ihm nicht eindeutig genug mitteilte. Es erfolgte eine Einstellung mangels Tatverdacht.