Datum: 17.12.2021
Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Dr. Jonas Hennig
Vorwurf: Verstoß gegen das Waffengesetz, Bedrohung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Wird nicht bekannt gegeben
Dem Mandanten wurde ein Verstoß gegen das Waffengesetz sowie Bedrohung vorgeworfen. Er soll seiner Lebensgefährtin mehrere Patronen gezeigt und ihr gegenüber geäußert haben, sie wären für sie bestimmt. Anhand einer akribischen Auswertung der umfangreichen Ermittlungsakte konnten zahlreiche Ungereimtheiten und Widersprüche der Aussage der einzigen unmittelbaren Belastungszeugin angeführt werden. Ihre Aussagen und Anschuldigungen waren nicht glaubhaft und von einer hohen Belastungsmotivation getrieben.
Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein. Unser Mandant war erleichtert darüber, dass ihm eine ungerechtfertigte Strafe erspart blieb.