Strafverteidiger: Franziska Mayer
Vorwurf: Diebstahl
Ergebnis: Einstellung
Wo: Staatsanwaltschaft Hamburg
Unserem Mandanten wurde ein Diebstahl vorgeworfen.
An einer Selbstscanner-Kasse eines Supermarktes soll unser Mandant nur einen Teil der Ware eingescannt und bezahlt haben. Der Ladendetektiv will dies per Video beobachtet haben und unseren Mandanten daraufhin angesprochen und in sein Büro gebeten haben. Die Ware wurde zurückgegeben.
Strafverteidigerin Franziska Mayer konnte die Staatsanwaltschaft durch einen gut begründeten Antrag überzeugen, dass an der Verfolgung dieser Tat kein öffentliches Interesse besteht und die Schuld unseres Mandanten als gering anzusehen ist. Davon ließ die Staatsanwaltschaft sich überzeugen und stellte das Verfahren ein.