Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Gemeinschaftlicher Diebstahl
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO, hilfsweise §§ 153, 153a StPO
Der Mandantin wurde vorgeworfen, zusammen mit ihrer Mutter hochwertige Sonnenbrillen aus einem Modehaus gestohlen zu haben. Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht konnte die Strafverfolgungsbehörden davon überzeugen, dass ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht. Das Verfahren wurde antragsgemäß eingestellt.