01. März 2022 | Defensio-Fälle

Rückwärts ausparken will gelernt sein!

Strafverteidigerin: Franziska Mayer, LL.M. 

Vorwurf: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Hamburg 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen er habe beim rückwärts ausparken ein anderes Auto beschädigt und sei dann fortgefahren, ohne Feststellungen zum Unfall zu ermöglichen. Wir konnten mit einer gut begründeten Schutzschrift aber darlegen, dass er den Unfall gar nicht bemerkte und damit vorsatzlos handelte. Die Staatsanwaltschaft stellte darauf das Verfahren ein.