Strafverteidiger: Christian Albrecht / 14.06.2021
Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Unserem Mandanten wurde der Erwerb von Betäubungsmitteln gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG vorgeworfen. Er soll über das Darknet Psilocybin Pilze bestellt haben. Der Tatbestand des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sieht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Strafverteidiger Albrecht konnte im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift herausarbeiten, dass die Anschrift unseres Mandanten auf der Postsendung für die Annahme eines hinreichenden Tatverdachts nicht ausreicht. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag widerwillig gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichenden Tatverdachts ein.