Strafverteidigerin: Svenja Dörge
Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis
Ergebnis: Einstellung gegen Auflage (§§ 45, 47 JGG)
Wo? AG Lüneburg (Jugendrichter)
Die Staatsanwaltschaft hat gegen unseren Mandanten Anklage wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahren ohne Fahrerlaubnis erhoben. Unser Mandant soll als Heranwachsender mit einem Motorroller mit ca. 45 km/h auf der Landstraße vor der Polizei geflüchtet sein, weil er lediglich einen Mofa-Führerschein besaß. Dabei soll er die Polizei mehrfach durch riskante Fahrmanöver von der Fahrbahn abgedrängt haben.
In der Hauptverhandlung konnte ein Fahrverbot verhindert werden, da sich der Vorfall bereits im vergangenen Jahr ereignet hat und der Mandant nicht erneut auffällig wurde. Letztlich konnten Gericht und Staatsanwaltschaft von einer Einstellung des Verfahrens gegen eine geringe Geldauflage überzeugt werden.