Datum: 01.02.2022
Strafverteidiger: Franziska Mayer und Christian Albrecht
Vorwurf: versuchte gemeinschaftliche Nötigung
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg
Gegen unsere Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der versuchten gemeinschaftlichen Nötigung eingeleitet. Laut Anzeigenerstatterin und einziger Belastungszeugin sollen die Mandanten sie durch Aufforderung, ein Foto von ihrem Handy zu löschen, versucht haben, sie zu dieser Handlung zu zwingen.
Im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts erwirken. Es fehlte nicht nur an belastendem Beweismaterial, sondern vor allem schon an der subjektiven Vorstellung unserer Mandanten, der Anzeigenerstatterin ein Verhalten gegen ihren Willen aufzuzwingen. Auch gab es keinerlei Anhaltspunkte, dass sich das Verhalten der Mandanten aus ihrer Wahrnehmung als Drohung im strafrechtlichen Sinne darstellte.
Es erfolgt keine Eintragung im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis. Insbesondere blieb unseren Mandanten eine äußerst belastende Gerichtsverhandlung erspart.