Strafverteidiger:Rechtsanwalt Christoph Grabitz
Vorwurf: Nötigung
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Düsseldorf
Unserem Mandanten, einem ehemaligen Fußballprofi, wurde Nötigung vorgeworfen. Er hatte früher einmal mit Bitcoins gehandelt. Als er sein Investment ausgezahlt haben wollte, befand sich die Investmentplattform in Liquiditätsschwierigkeiten und eine Auszahlung erfolgte zunächst nicht. Unser Mandant soll daraufhin einen unbekannten Dritten zu dem Plattformbetreiber geschickt haben, um seiner Forderung mittels einer Nötigung Nachdruck zu verleihen. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Christoph Grabitz darlegen, dass der Vorwurf auf diffusen Mutmaßungen beruhte und die Täterschaft keinesfalls mit der für eine Anklage erforderlichen Wahrscheinlichkeit festzustellen war. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.