Strafverteidiger:in: RA Jonas Göttert
Vorwurf: § 174 Abs. 1
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Hannover
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, seine Töchter sexuell missbraucht zu haben. Er soll sich nachts nackt zu ihnen ins Bett gelegt haben. Der Mandant hatte sich durch dieses Verhalten jedoch nicht strafbar gemacht, auch wenn das Verhalten für viele Menschen befremdlich erscheinen mag. Immerhin hatte er in keiner Form sexuell motiviert gehandelt. Dies wurde in einer Schutzschrift mit rechtlichen Argumenten hinterlegt, was die Staatsanwaltschaft überzeugte. Aus diesem Grund stellte sie das Verfahren ein.