04. Januar 2023 | Defensio-Fälle

Färbespiele

Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht 

Vorwurf: Erwerb von Betäubungsmitteln 

Ergebnis: Einstellung  

Wo? Staatsanwaltschaft Lüneburg  

 

Dem Mandanten wurde der Erwerb von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Er soll eine südamerikanische Pflanze im Internet bestellt haben, die eine berauschende Wirkung haben kann. Allerdings kann sie auch legal für das Färben von Kleidung benutzt werden. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass zum einen eine Bestellung dem Mandanten nicht nachgewiesen werden konnte und dass zum anderen die Website ausschließlich auf die Verwendung als Färbemittel hinwies. Somit dürfte in der Regel ein Kauf zur Verwendung als Färbemittel anzunehmen sein. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.