02. Januar 2023 | Defensio-Fälle

Nicht alle Zeugen sagen immer die Wahrheit

Strafverteidiger:in: Jonas Göttert 

Vorwurf: §§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 4 StGB 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck 

 

Dem Mandanten wurde vorgeworfen, Person mit mehreren anderen zusammen getreten und geschlagen zu haben. In einer Schutzschrift konnte dargelegt werden, dass die Aussage des einzigen Belastungszeugen in sich widersprüchlich und damit unglaubhaft war. Aufgrund dieser Tatsache folgte die Staatsanwaltschaft dem Antrag und stellte das Verfahren ein.