02. Januar 2023 | Defensio-Fälle

(Ein)Bruch zu viel?

Strafverteidigerin: Svenja Dörge 

Vorwurf: Besonders schwerer Fall des Diebstahls 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts 

Wo? Staatsanwaltschaft Bremen 

 

Der Mandantin wurde ein besonders schwerer Diebstahl vorgeworfen. Sie soll mit anderen Mittätern gemeinsam in Shops von Mobilfunkdienstleistern eingebrochen sein und dort technische Geräte entwendet haben. Rechtsanwältin Svenja Dörge konnte in einem gut begründeten Antrag herausarbeiten, dass eine Täterschaft nicht nachweisbar ist. Die Überwachung des Handys der Mandantin lieferte nicht ausreichendes Beweismaterial. Die Staatsanwaltschaft folgte dem Antrag und stellte das Verfahren ein.