Strafverteidiger: Rechtsanwalt Moro
Vorwurf: tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Ergebnis: Einstellung
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Dem Mandanten wurde ein tätlicher Angriff auf Polizeibeamte vorgeworfen. Er soll nachts in Gegenwart zweier Polizisten mit zwei Stöckern auf den Boden gehauen haben und anschließend weggegangen sein. Die beiden Polizisten sind im Anschluss hinter ihm hergerannt, haben ihn zu Boden gebracht und festgenommen. In einer ausführlichen Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro darlegen, dass der Mandant zu keinem Zeitpunkt einen Beamten verletzen wollte. Im Gegenteil ist davon auszugehen, dass die Aussagen der Polizisten wenig glaubhaft waren und ein Angriff auf den Mandanten nahelag. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.