Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Vergewaltigung und Verbreitung pornografischer Inhalte
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück
Der Mandantin wurde Vergewaltigung in mehreren Fällen und die Verbreitung pornografischer Inhalte vorgeworfen. Er soll Nacktbilder via Snapchat verschickt und zwei Mädchen zum Oralverkehr gezwungen haben. Mein Mandant und die Beteiligten waren zum Zeitpunkt Teenager. In einer aussagepsychologischen Analyse konnten wir herausarbeiten, dass die belastenden Aussagen nicht glaubhaft sind. Auch gab es keine nachweisbare Verbindung zwischen dem Nacktbild und unserem Mandanten. Die Staatsanwaltschaft ist unserem Antrag gefolgt und stellte das Verfahren gem. § 170 Abs. 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht ein.