23. Juli 2021 | Defensio-Fälle

Nach YouTube-Kommentar vor Gericht

Juli 2021 / Strafverteidiger:  Oliver Moro  

Vorwurf:  § 111 StGB – Öffentliche Aufforderung zur Straftat  

Ergebnis:  Verwarnung gegen die Staatsanwaltschaft  

Wo: Amtsgericht Hamburg Blankenese  

 

Seine Meinung zu einem emotional aufgeladenen YouTube-Video machte der Mandant in einem von ihm verfassten Kommentar publik. Das Video thematisierte den Zusammenhang zwischen dem Versagen des Jugendamts und weiterer Behörden und dem Tod eines 17-jährigen Jugendlichen.  

Der Kommentar des Mandanten lautete Sachbearbeiter töten. Ende“.

Rechtsanwalt Moro konnte durchsetzen, dass bei einer Gesamtwürdigung des Tatbilds wie der Persönlichkeit des Mandanten eine Strafverhängung entbehrlich ist und erreichte gegen die Staatsanwaltschaft eine Verwarnung. Eine Eintragung im Führungszeugnis erfolgte nicht.