18. April 2024 | Defensio-Fälle

Einstellung bei Einfuhr von Cannabis nach KCanG

Strafverteidigerin: Dr. Justine Diebel

Vorwurf:Einfuhr von Cannabis nach KCanG

Ergebnis: Einstellung gegen Auflage

Wo? AG Kleve

 

In diesem Fall ging es um eine Cannabiseinfuhr (9.6 g Marihuana und Haschisch). Nach Einspruch gegen den Strafbefehl konnte Strafverteidigerin Dr.Justine Diebel eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO erreichen, wobei die Geldauflage der TS-Höhe entsprach.