28. Januar 2022 | Defensio-Fälle

Mitglied in WhatsApp Gruppe strafbar?

Datum: 02.08.2021

Strafverteidiger: Oliver Moro  

Vorwurf: Besitz von jugendpornographischen Schriften 

Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts  

Wo? Staatsanwaltschaft Fulda 

 

Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von jugendpornographischer Schriften eingeleitet. Im Rahmen einer Durchsuchung bei einem gesondert Verfolgten und anschließender Auswertung der dort sichergestellten Dateien, geriet unser Mandant ins Visier der Ermittler. Er soll Mitglied in einer WhatsApp Gruppe gewesen sein, in der ein regelmäßiger Austausch von kinder- und jugendpornographischer Schriften stattgefunden habe.   

Im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts erwirken. Es fehlte nicht nur an belastendem Beweismaterial, sondern vor allem auch am strafrechtlich erforderlichen Besitzwillen von jugendpornographischen Dateien.   

Es erfolgt keine Eintragung im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis. Vor allem aber blieb unserem Mandanten eine – besonders auch im Hinblick auf den Tatvorwurf – äußerst belastende Gerichtsverhandlung erspart.