Datum: 02.08.2021
Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Besitz von jugendpornographischen Schriften
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts
Wo? Staatsanwaltschaft Fulda
Gegen unseren Mandanten wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Besitzes von jugendpornographischer Schriften eingeleitet. Im Rahmen einer Durchsuchung bei einem gesondert Verfolgten und anschließender Auswertung der dort sichergestellten Dateien, geriet unser Mandant ins Visier der Ermittler. Er soll Mitglied in einer WhatsApp Gruppe gewesen sein, in der ein regelmäßiger Austausch von kinder- und jugendpornographischer Schriften stattgefunden habe.
Im Rahmen einer gut begründeten Schutzschrift konnten wir die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts erwirken. Es fehlte nicht nur an belastendem Beweismaterial, sondern vor allem auch am strafrechtlich erforderlichen Besitzwillen von jugendpornographischen Dateien.
Es erfolgt keine Eintragung im Bundeszentralregister oder im Führungszeugnis. Vor allem aber blieb unserem Mandanten eine – besonders auch im Hinblick auf den Tatvorwurf – äußerst belastende Gerichtsverhandlung erspart.