Strafverteidiger: Rechtsanwalt Oliver Moro
Vorwurf: Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge
Ergebnis: Geldstrafe
Wo: Schöffengericht Lüneburg
Der Mandant hat eingeräumt in den Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge Handel verwickelt gewesen zu sein. Im Auftrag des Mitangeklagten belieferte er eine Dritte bereits verurteilte Person mit 0,5 kg Amphetaminen.
Wie schwer wiegt der Tatbeitrag des Mandanten? Dies war die zentrale in der Hauptverhandlung zu beantwortende Frage. Das Gericht kam mit der Verteidigung überein, dass der lediglich als Beihilfe zu wertende Tatbeitrag des Mandanten geringes Gewicht hat, daher ein minder schwerer Fall vorliegt und in der Folge eine Geldstrafe als tat- und schuldangemessenes Ergebnis zu erachten ist.