25. August 2021 | Defensio-Fälle

Mimosa Hostilis – strafbare Wurzel?

Datum der Einstellung: 08.07.21 / Strafverteidiger: Christian Albrecht 

Vorwurf: Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz 

Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht 

Wo? Staatsanwaltschaft Itzehoe 

 

Die Ermittlungsbehörden warfen unserem Mandanten den Erwerb von insgesamt 500 g der Pflanze „Mimosa Hostilis“, einer gemahlenen Wurzelrinde mit halluzinogener Wirkung, vor. Der Tatbestand des Besitzes oder Erwerbes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr vor.  

Strafverteidiger Albrecht konnte in einem ausführlichen Antrag darlegen, dass der Erwerb durch unseren Mandanten nicht nachweisbar ist, da eine tatsächliche Versendung an die Adresse unseres Mandanten nicht feststand. Zudem war es zweifelhaft, dass der Erwerber bei der Bestellung der Pflanze über den Anteil der darin enthaltenden Betäubungsmittel überhaupt Kenntnis hatte.