12. April 2023 | Defensio-Fälle

Kuscheln im Gewahrsamstrakt

Strafverteidiger: Rechtsanwalt Patrique Noetzel 

Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 

Ergebnis: Einstellung 

Wo? Staatsanwaltschaft Dortmund 

 

Unserem Mandanten wurde Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Auf einem lokalen Volksfest wollte er Strafanzeige und Strafantrag bei den dort eingesetzten Polizeibeamten stellen. Doch die Beamten verweigerten ihm dies, mit der Begründung, es handele sich nicht um eine Straftat. Als der Mandant die Polizeibeamten angeblich wiederholt aufgefordert, sein Strafverlangen ernst zu nehmen, hätten die Polizeibeamten ihm einen Platzverweis erteilt. Diesem sei er den Beamten offenbar nicht schnell genug nachgekommen, sodass diese ihm Handfesseln anlegten und ihn in einen Gefangenentransporter setzen. Dabei soll er das Herausziehen des Beins eines Polizisten erschwert haben, als er gefesselt und im engen Gewahrsamstrakt des Polizeiwagens von diesem angeschnallt wurde. In einer umfassenden und sehr gut begründeten Schutzschrift, konnte Rechtsanwalt Patrique Noetzel die Staatsanwaltschaft davon überzeugen, dass bereits die Annahme einer Widerstandshandlung erheblichen Zweifeln begegnet. Antragsgemäß stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.