Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: Sexuelle Belästigung
Ergebnis: Einstellung mangels Tatverdacht
Wo? Staatsanwaltschaft Osnabrück
Dem Mandanten wurde sexuelle Belästigung vorgeworfen. Er soll zwei Minderjährige in einem Schrebergarten umarmt und unsittlich am Ober- sowie Unterkörper berührt haben. Eine der Zeuginnen habe er sogar versucht zu küssen. Strafverteidiger Oliver Moro konnte in einer ausführlichen Schutzschrift herausarbeiten, dass dem Mandanten weder die Täterschaft noch der Vorsatz mit der hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachzuweisen war. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren antragsgemäß ein.