Strafverteidiger: Oliver Moro
Vorwurf: gefährliche Körperverletzung, Beleidigung
Ergebnis: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO
Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Unserem Mandanten wurde eine gefährliche Körperverletzung sowie Beleidigung vorgeworfen. Aus Wut, weil er gedacht habe, sie hätte ihn ausgesperrt, habe der Mandant seiner Freundin eine Kopfnuss verpasst und sie beschimpft. In einer umfassenden Schutzschrift konnte Rechtsanwalt Moro herausarbeiten, dass hinreichender Tatverdacht bezüglich einer gefährlichen Körperverletzung bereits aus rechtlichen Gründen ausscheidet. Ferner konnten erhebliche Zweifel geschürt werden an den Angaben der Belastungszeugen. Davon ließ die Staatsanwaltschaft Lübeck sich überzeugen. Sie stellte das Verfahren antragsgemäß ein.