Strafverteidiger: Christian Albrecht
Vorwurf: Geldwäsche
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
Wegen Verdachtsmeldungen verschiedener Banken sah unser Mandant sich dem Vorwurf der Geldwäsche ausgesetzt, nachdem zwei seiner Konten gehackt wurden. Nach Prüfung der Rechtslage, insbesondere der Feststellung eines Beweisverwertungsverbots, konnte die Staatsanwaltschaft in einer gut begründeten Schutzschrift von der fehlenden Täterschaft des Mandanten überzeugt werden. Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.