Juli 2021 / Strafverteidiger: Fachanwalt für Strafrecht Christian Albrecht
Vorwurf: Untreue
Ergebnis: Einstellung gem. § 153 Abs. 2 StPO
Wo? Amtsgericht Gifhorn
Der Mandantin wurde Beihilfe zur Untreue in diversen Fällen vorgeworfen. Hintergrund soll eine falsche Auslegung einer Gemeindesatzung sein. Diese schränkte eine Erstattung von Auslagen eines Kommunalpolitikers ein. Das Geld wurde dennoch ausgezahlt, was hier den Tatbestand der Untreue verwirklichen soll. Das Verfahren wurde eingestellt. Der Hauptangeklagte selbst erschien nicht.